Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bildung und Teilhabe
Bildungs- und Teilhabeleistungen sind finanzielle Unterstützungen aus dem Bildungspaket, die Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsen zugutekommen, um Ihnen die Teilhabe in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
der persönliche Schulbedarf bis zu 174,00 € pro Schuljahr
die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
· Asylbewerberleistungen
· Bürgergeld
· Kinderzuschlag
· Sozialhilfe
· Wohngeld
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.