"Jugendschutz und Arbeit" Do. 15.01.2026 um 19.30 Uhr
Häufig stellen sich Veranstaltende und Ehrenamtliche die Frage, was ist zulässig, wenn ich Minderjährigen Aufgaben bei Veranstaltungen übertrage beziehungsweise diese als Teilnehmende aktiv sind. Welche Arbeitszeiten sind relevant und was muss ich grundsätzlich hierbei beachten, damit ich rechtlich auf der sicheren Seite bin. Erfahrungsgemäß gehen viele Fragen zur sicheren Veranstaltungsplanung unter Einhaltung nach Jugendschutzgesichtspunkten und Jugendarbeitsschutz wie beschrieben einher.
Anmeldungen sind ab sofort online auf der Website des Landratsamtes Schweinfurt unter der Veranstaltung „Jugendschutz und Arbeit“ möglich (auch von mehreren Teilnehmern) unter: