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Bildungs- und Teilhabeleistungen

Amt für Soziales Landkreis Schweinfurt für Landkreisbürger*innen

Übersichtskarte

Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt

Beschreibung:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder

  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XI, oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder

  • Wohngeld oder

  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

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