Amt für Soziales Landkreis Schweinfurt für Landkreisbürger*innen
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XI, oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Wohngeld oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.
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