Amt für Jugend und Familie Landkreis Schweinfurt

Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Kindertagespflege bei Schulkindern
Bei Schulkindern findet die Kindertagespflege in der Regel ergänzend zum. Schulbesuch statt, sofern dies die Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung der Eltern erforderlich macht.
Die Kindertagespflegeperson erhält vom Amt für Jugend und Familie ein Tagespflegeentgelt. Die Eltern beteiligen sich mit einem Kostenbeitrag, dessen Höhe sich an den Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt orientiert.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Kindertagespflege.