Stadtjugendamt Schweinfurt
Friedrich-Rückert-Bau – Martin-Luther-Platz 20
97421 Schweinfurt
Qualifizierte Kindertagespflege
Kindertagespflege unter einem Jahr
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann durch Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Eltern z.B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einer Schulausbildung befinden.
Kindertagespflege ab einem Jahr
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und zwar unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern (Rechtsanspruch).
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Kindertagespflege bei Kindergartenkindern
Bei Kindergartenkindern findet die Kindertagespflege in der Regel ergänzend zur Kindertageseinrichtung statt, sofern dies die Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung der Eltern erforderlich macht.
Kindertagespflege bei Schulkindern
Bei Schulkindern findet die Kindertagespflege in der Regel ergänzend zum. Schulbesuch statt, sofern dies die Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung der Eltern erforderlich macht.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Kindertagespflege.
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.