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Fachdienst Kindertagespflege Stadt Schweinfurt

Stadtjugendamt Schweinfurt

Übersichtskarte

Friedrich-Rückert-Bau – Martin-Luther-Platz 20
97421 Schweinfurt

Beschreibung:

Qualifizierte Kindertagespflege

Kindertagespflege unter einem Jahr

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann durch Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Eltern z.B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einer Schulausbildung befinden.

Kindertagespflege ab einem Jahr

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Bildung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und zwar unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern (Rechtsanspruch).

Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Kindertagespflege bei Kindergartenkindern

Bei Kindergartenkindern findet die Kindertagespflege in der Regel ergänzend zur Kindertageseinrichtung statt, sofern dies die Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung der Eltern erforderlich macht.

Kindertagespflege bei Schulkindern

Bei Schulkindern findet die Kindertagespflege in der Regel ergänzend zum. Schulbesuch statt, sofern dies die Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung der Eltern erforderlich macht.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Kindertagespflege.

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