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Fachdienst Kindertagespflege Landratsamt Schweinfurt

Amt für Jugend und Familie Landkreis Schweinfurt

Übersichtskarte

Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt

Beschreibung:

  • Kindertagespflege unter einem Jahr

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann durch Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Eltern z.B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einer Schulausbildung befinden.

  • Kindertagespflege ab einem Jahr

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und zwar unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern (Rechtsanspruch). Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Die Kindertagespflegeperson erhält vom Amt für Jugend und Familie ein Tagespflegeentgelt. Die Eltern beteiligen sich mit einem Kostenbeitrag, dessen Höhe sich an den Elternbeiträgen der Kindertageseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt orientiert.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Kindertagespflege.

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