Wohngeld
Amt für Jugend und Familie Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Beschreibung:
Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Empfänger von anderen Sozialleistungen (wie z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe), bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind von Wohngeld ausgeschlossen.
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