Beschreibung:
Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts, der im Haushalt lebenden Kinder, Unterhaltsvorschussleistungen (UVG), wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist und seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt des Antragstellers in Deutschland hat, der betreuende Elternteil ledig, verwitwet, geschieden ist oder vom anderen Elternteil bzw. neuen Ehegatten, der nicht Vater/Mutter des Kindes ist, dauernd getrennt lebt und das Kind keine, nicht regelmäßig oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen bzw. nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine ausreichenden Waisenbezüge erhält.