Sozialwohnungen
Amt für Jugend und Familie Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Beschreibung:
Der Bezug einer Sozialmietwohnung setzt u. a. voraus, dass das Gesamteinkommen (Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich bestimmter Beträge) bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet: In den Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 sind für Mietwohnraum drei Einkommensstufen festgelegt.
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