Familienkasse

Kornacherstraße 6
97421 Schweinfurt
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlungen von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Anträge dürfen ab sofort nicht mehr per E-Mail an die Familienkasse gesendet werden, sondern müssen auf Website Familienkasse bei den "Online-Angeboten" direkt als "online als Antrag" gestellt d.h. ausgefüllt werden (per E-Mail eingegangene Anträge werden nicht mehr bearbeitet d.h. wie wenn sie nicht eingegangen wären!) Deshalb Anträge ausschließlich bei den "Online-Angeboten" anklicken und eingeben!