Jugendhilfe im Strafverfahren
Amt für Jugend und Familie Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Beschreibung:
In Verfahren vor den Jugendgerichten wirkt die Jugendhilfe mit ("Jugendgerichtshilfe" im Sinne des § 38 Jugendgerichtsgesetzes). Ihre Vertreter bringen die "erzieherischen, sozialen und sonstigen im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte" im Jugendstrafverfahren zur Geltung und berichten der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht über Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt der beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden, die noch nicht 21 Jahre alt sind.
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