Beschreibung:
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes (in der Regel 12 bzw. 14 Moante) auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro und mindestens 300 Euro.