Amt für Jugend und Familie Landkreis Schweinfurt
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Wenn Ihr Kind eine Tageseinrichtung besucht und das Einkommen Ihrer Familie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt, haben Sie Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt. Werden für berufliche Bildungsmaßnahmen Kinderbetreuungskosten gewährt, müssen Sie diesen Betrag vorrangig einsetzen.
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