App Logo

Wie lange darf ich raus?

Kinder und Jugendliche wollen auch abends mit ihren Freunden oder Freundinnen (r)ausgehen. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen, die im Jugendschutzgesetz festgehalten sind.

Das Jugendschutzgesetz regelt, welcher Minderjährige sich bis wann und an welchem Ort aufhalten darf.

Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:

  • Kinder ab 14 höchstens bis zehn Uhr

  • Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr

  • Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

Eltern im Netz

Das Jugendschutzgesetz gilt nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.