Die Kindergrundsicherung - eine Leistung für alle Kinder
Die neue Kindergrundsicherung soll eine Leistung für alle Kinder sein - schneller, einfacher, direkter.
Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder. Sie vereinfacht das System der Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll 2025 erstmals ausgezahlt werden.
Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:
· vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen
· mehr Familien und Kinder erreichen und damit verdeckte Armut bekämpfen
· eine gebündelte Leistung sein, die das Leben für Familien leichter macht.
Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst - außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.
Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt. Denn es geht darum, Armutsrisiken zu verringern und allen Kindern die gleichen Start- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Aus fünf wird mit der Kindergrundsicherung eins: Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst.
Mit der Kindergrundsicherung werden wir bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder erreichen. Davon fast zwei Millionen Kinder, für die bislang die Job Center zuständig waren. Wir holen diese Kinder in die Mitte der Gesellschaft: wie alle anderen Kinder und Jugendlichen werden sie künftig vom Familienservice betreut.